Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gospelwerk e.V.

 

§ 1 Allgemeines

1. Für Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen dem gemeinnützigen Verein Gospelwerk e.V. und dem Teilnehmer gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn, dies wurde schriftlich gesondert vereinbart.

2. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden AGBs gelten für den Besuch von Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Events etc.) des Gospelwerk e.V.  Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs einverstanden und ist an sie gebunden.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs zwingenden, gesetzlichen Vorschriften (insbesondere den Bestimmungen des KSchG) widersprechen, so behalten die übrigen Bestimmungen dieser AGBs dennoch ihre Gültigkeit.

3. Der Gospelwerk e. V. behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Alle Angaben vom Gospelwerk e.V. (Prospekte, Preislisten, u. dgl.) sind freibleibend.

  

§ 3 Verbindlichkeit

1. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer dem Veranstalter seine Anmeldung  an der beabsichtigten Veranstaltung über das Online-Formular, telefonisch oder schriftlich übermittelt hat.

2. Einen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz kann der Gospelwerk e.V. nicht garantieren. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die fälligen Veranstaltungsgebühren, sofern nicht anders im Vorfeld definiert, umgehend auf das folgend angegebene Bankkonto des Veranstalters zu überweisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, in jeweils gültiger Höhe, ist in diesem Betrag enthalten. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

 

 

§ 4 Stornierung

1. Workshops

Sollte der Teilnehmer seine Teilnahme am Workshop bis zu sechs Wochen vor Beginn des jeweiligen Workshops durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Veranstalter stornieren, wird der Workshopbetrag abzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 50% der Teilnehmergebühr fällig bzw. erstattet. Bei Stornierungen bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von  80% des Workshoppreises fällig. Sollte eine Stornierung  später  erfolgen, ist keine Rückerstattung möglich. Bleibt der Teilnehmer dem Workshop ohne schriftliche Abmeldung fern, werden die vollständigen Workshopgebühren fällig. Abmeldungen und Umbuchungen müssen in schriftlicher Form (postalisch oder per Email) erfolgen. Die Namhaftmachung eines Ersatzteilnehmers ist – sofern eine Annahme grundsätzlich erfolgen kann – jederzeit kostenfrei möglich.

2. Internationale Gospelwoche

Eine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge bei Absage durch den Teilnehmer ist, aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes und der Planungssicherheit, leider nicht möglich. Wir, der Gospelwerk e.V., weisen die Teilnehmer hiermit  ausdrücklich darauf hin, für diesen Fall eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

§ 5 Veranstaltungs-/Workshopabsage

1. Sollte der Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen die Veranstaltung absagen, werden die jeweils gezahlten Workshopgebühren vollständig erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche eines Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

§ 6 Fristen

1. Zur Fristwahrung müssen Erklärungen in schriftlicher Form übermittelt werden. Für die Fristberechnung kommt es auf den Eingangszeitpunkt beim Veranstalter an.

  

§ 7 Überlassene Unterlagen

1. An allen im Zusammenhang mit dem Workshop überlassenen Unterlagen, wie z. B. Skripte etc., behält sich der Gospelwerk e.V. das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Gospelwerk e.V. erteilt dem Workshopteilnehmer eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung.

2. Der Gospelwerk e.V. übernimmt weder Haftung für Richtigkeit der Skriptinhalte noch für entstehende Schäden durch praktische Anwendung, der in den Workshops oder Skripten erteilten Anweisungen.

3. Der Kunde haftet für den Schaden, der dem Gospelwerk e.V. durch die nicht schriftlich autorisierte Weitergabe von Schulungsunterlagen entsteht.

 

§ 8 Bild- und Tonrechte

1. Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen vom Gospelwerk e.V. sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Gospelwerk e.V. gestattet und nur für den Privatgebraucht zulässig. Jede darüberhinausgehende Verwertung ist vom Gospelwerk e.V. freizugeben.

2. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung des Gospelwerk e.V. stimmt der Teilnehmer der Verwertung, während der Veranstaltung erzeugter Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Dokumentation und Werbung durch den Gospelwerk e.V. in allen gängigen Medien (Presse, Internet etc.) zu.

 

§ 9 Haftungsausschluss

1. Die Teilnahme an Veranstaltungen des Gospelwerk e.V. geschieht freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden wird der Veranstalter von dem Teilnehmer von jeglicher Haftungspflicht entbunden.

2. Eine Versicherung ist im Voraus durch den Teilnehmer abzuschließen. 

3. Für Beschädigung oder Verlust von mitgebrachten Gegenständen haftet der Gospelwerk e.V. nicht, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurde durch den Gospelwerk e.V. mindestens grob fahrlässig verursacht.

4. Für alle Ansprüche gegen den Gospelwerk e.V. auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt – außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach Kenntnis des Anspruchsgrundes. Die Verjährung tritt 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein.

 

§ 10 Datenschutz

1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten von Gospelwerk e. V. zur Durchführung der Veranstaltung  und zur Informationsübermittlung weiterer Veranstaltungen des Gospelwerk e.V., auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.

2. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich.

3. Mit der Anmeldung willigt der Kunde in die Verarbeitung seiner Daten ein. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Gospelwerk e.V. mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort. Vertrags- und Veranstaltungssprache ist Deutsch. Als Gerichtsstand wird, soweit möglich, Plauen vereinbart.

2. Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und dem Gospelwerk e.V. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Internationales Privat- und UN-Kaufrecht. 

 

Stand: Plauen 21.10.2016